Was bedeutet Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber hat die Aufgabe für die Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz, gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz ASiG freiberufliche oder betriebsangehörige Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen. Ferner ist ein Sicherheitsbeauftragter (SiB) des Unternehmens schriftlich zu benennen.

Das Gesetz trat am 13. Dezember 1973 in Kraft und wurde in den folgenden Jahren weiter modifiziert. Die vom Arbeitgeber bereit zustellenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben die Aufgabe dem Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung tatkräftig unterstützen. Die Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den betrieblichen Verhältnissen, unterstützt. Ferner werden die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes herangezogen.

Die hauptsächlichen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestehen in der Beratung der betrieblichen Führungskräfte sowie in der Unterstützung bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Ferner berät die Sicherheitsfachkraft bei der Durchführung von Maßnahmen zur optimalen Gestaltung eines menschengerechten Arbeitsumfelds in den Unternehmen. In Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens kontrolliert er die technischen Anlagen des Unternehmens, wie Bildschirmarbeitsplätze, Maschinen oder auch Blitzschutzanlagen auf Funktionstüchtigkeit und arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Sicherheit.

Hierzu müssen die Sicherheitsfachkraft und der Sicherheitsbeauftragte eine Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung vor dem TÜV absolvieren. Eine ständige Weiterbildung des Sicherheitsbeauftragten und der Sicherheitsfachkraft muss jederzeit Anliegen des Arbeitgebers sein.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung für sein Unternehmen vorzunehmen. Dieser stellt einen Katalog über mögliche Gefährdungen im Unternehmen zusammen, um im Vorfeld mögliche Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entgegen zu wirken. Wobei die Sicherheitsfachkraft bei dieser Gefahrenanalyse mitwirken sollte. Auch durch die Ortskenntnis ist unbedingt der betriebsangehörige Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens hinzu zuziehen.

Die Gefährdungen werden in verschiedene Bereiche eingeteilt. Hierzu zählen mechanische, elektrische, chemische, biologische, physische und psychische Gefährdungen.

Im gewissen Abstand sind Schulungen für die übrigen Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung durchzuführen und zu dokumentieren.

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